Der digitale Produktpass (DPP) ist ein strukturierter, digitaler Datensatz, der ein physisches Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus begleitet — von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, die seit Juli 2024 in Kraft ist. Die Pflicht greift nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt: Für jede Produktgruppe legt ein delegierter Rechtsakt fest, welche Daten wann bereitzustellen sind.
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Der genaue Datenumfang wird je Produktgruppe im delegierten Rechtsakt festgelegt. Typische Inhalte sind:
Wichtig zur Einordnung: Die CE-Kennzeichnung bleibt das Konformitätszeichen — der digitale Produktpass ist der dazugehörige Datensatz. Beide ergänzen sich, keines ersetzt das andere.
Der Zugang zum Pass erfolgt über einen Datenträger am Produkt — in der Praxis ein QR-Code oder Data-Matrix-Code nach dem GS1-Digital-Link-Standard. Wer den Code scannt, erreicht den Pass; welche Daten sichtbar sind, hängt von der Rolle ab:
Der Pass muss über die regulierte Lebensdauer des Produkts abrufbar bleiben — je nach Produktgruppe bis zu 15 Jahre, inklusive Absicherung für den Fall, dass der ursprüngliche Anbieter ausfällt. Ergänzend öffnet das zentrale EU-DPP-Register am 19. Juli 2026 für Registrierungen: Dort werden Pässe mit ihren eindeutigen Kennungen erfasst.
Die ESPR ist seit Juli 2024 in Kraft, nennt aber selbst noch keine Produktpflichten. Diese entstehen erst durch delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Der erste ESPR-Arbeitsplan (April 2025) priorisiert:
Der erste delegierte Rechtsakt wird für etwa 2026 erwartet und betrifft Eisen und Stahl; Textilien folgen voraussichtlich 2027. Nach Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts haben Unternehmen in der Regel rund 18 Monate, bis die Pflichten konkret greifen. Unabhängig davon gilt der Batteriepass nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 bereits verbindlich ab dem 18. Februar 2027 — die erste harte DPP-Frist überhaupt.
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Für in der EU gefertigte Ware ist das der Hersteller; für importierte Ware der EU-Importeur — er trägt die Pflicht, dass ein vollständiger, korrekter Pass vorliegt, auch wenn die Daten aus der Lieferkette stammen. Ohne konformen Pass ist das Inverkehrbringen nicht zulässig.
Sinnvolle Vorbereitung heute: prüfen, ob Ihre Produktgruppe im ersten Arbeitsplan steht; klären, welche Daten Sie bereits in Spezifikationen, Zertifikaten und Lieferantenerklärungen besitzen; und die Lücken systematisch schließen. Genau dort setzt PassPer an: Unsere KI liest vorhandene Dokumente aus, ein Mensch prüft das Ergebnis, und der Pass wird mit GS1-Digital-Link-QR, qualifiziertem eIDAS-Siegel und EU-Registermeldung bereitgestellt — gehostet souverän in der EU.
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