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Ab wann gilt der digitale Produktpass? Es gibt kein einziges Datum — und das ist der wichtigste Punkt.

Auf die Frage „ab wann gilt der digitale Produktpass?" bekommt man im Netz meistens eine Jahreszahl. Das ist der häufigste Fehler in diesem Thema. Der digitale Produktpass ist keine einzelne Pflicht mit einem Stichtag, sondern eine Anforderung, die aus drei getrennten Rechtsakten stammt — der Batterieverordnung, der Ökodesign-Verordnung ESPR und der Verpackungsverordnung PPWR. Jeder bringt eigene Termine mit, und nur einer davon ist heute ein hartes, datiertes Enddatum. Diese Seite ordnet die Termine so, wie sie für Ihre Produktgruppe tatsächlich gelten.

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Kurz gesagt: für Batterien gilt der Pass ab dem 18. Februar 2027 — das ist die einzige harte Frist. Die PPWR gilt bereits seit dem 12. August 2026, ihre Kennzeichnungspflicht aber ausdrücklich noch nicht. Unter der ESPR gibt es überhaupt kein allgemeines Datum: dort entsteht die Pflicht je Produktgruppe durch delegierte Rechtsakte.

Warum es kein allgemeines „Ab wann" gibt

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ist seit Juli 2024 in Kraft. Sie verlangt aber von sich aus für kein einziges Produkt einen digitalen Produktpass. Sie ist eine Rahmenverordnung: sie legt fest, dass es Produktpässe geben wird und wie sie funktionieren, überlässt das Was und Ab wann jedoch delegierten Rechtsakten, die die Kommission je Produktgruppe erlässt.

Daraus folgt etwas, das in der Praxis viel Verwirrung erspart: die Frage „ab wann gilt der digitale Produktpass?" hat keine Antwort. Die beantwortbare Frage lautet „ab wann gilt er für mein Produkt?" — und dafür gibt es je nach Produktgruppe drei völlig verschiedene Antworten:

Wer Ihnen sagt „der digitale Produktpass kommt 2027", presst drei Regelwerke in eine Jahreszahl. Für Batteriehersteller ist diese Zahl zufällig fast richtig; für einen Möbelhersteller ist sie schlicht falsch.

Die einzige harte Frist: der Batteriepass am 18. Februar 2027

Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist heute die einzige Stelle im europäischen Produktrecht, an der ein digitaler Pass mit festem Datum verpflichtend wird. Ab dem 18. Februar 2027 darf eine betroffene Batterie ohne Pass nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Staffelung nach Unternehmensgröße.

Betroffen sind drei Kategorien:

Nicht betroffen sind tragbare Gerätebatterien in Laptops, Telefonen oder Elektrowerkzeugen: für sie gelten Kennzeichnungs- und Sammelpflichten, aber kein Batteriepass.

Wichtig für Hersteller von Endprodukten: die Verordnung gilt nach Artikel 1 auch für Batterien, die in Produkte eingebaut sind. Wer ein fertiges E-Bike importiert, bringt damit auch die darin verbaute Batterie in Verkehr — und trägt die Passpflicht, selbst wenn die Zelle in Asien gefertigt wurde.

Was seit dem 12. August 2026 gilt — und was ausdrücklich noch nicht

Die Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026, ohne Übergangsfrist. Sie wird oft übersehen, weil sie nicht „Produktpass" heißt, betrifft aber praktisch jedes Unternehmen, das verpackte Ware in der EU verkauft. Seit diesem Datum gelten unter anderem:

Was ausdrücklich noch nicht gilt, ist die Kennzeichnung mit Piktogrammen und Datenträger. Artikel 12 in Verbindung mit Anhang VII greift am 12. August 2028 oder 24 Monate nach dem jeweiligen Durchführungsrechtsakt — je nachdem, was später eintritt. Da die Kommission diese Rechtsakte bis Mitte Juli 2026 nicht erlassen hatte, läuft die Frist noch gar nicht. Für Mehrwegverpackungen gilt der 12. Februar 2029 unter derselben Bedingung. Wer Ihnen heute eine feste Etikettenspezifikation für 2028 verkauft, verkauft eine Vermutung.

PassPer tritt weder als Bevollmächtigter auf noch übernimmt es EPR-Registrierungen. Wir bereiten die Produkt- und Verpackungsdaten auf, die Sie für beides brauchen.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Das erste ESPR-Arbeitsprogramm vom April 2025 nennt als vorrangige Endprodukte Textilien (Bekleidung), Möbel (einschließlich Matratzen) und Reifen; als Zwischenprodukte Eisen und Stahl sowie Aluminium. Dazu kommen horizontale Anforderungen etwa zu Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit, die quer über Gruppen wirken können.

Der erste delegierte Rechtsakt wird für etwa 2026 erwartet und betrifft Eisen und Stahl; Textilien sind indikativ für 2027 angesetzt. Entscheidend für die Planung ist die Nachlaufzeit: Unternehmenspflichten greifen typischerweise rund 18 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts. Ein Rechtsakt im Jahr 2027 bedeutet also in der Praxis Pflichten ab etwa 2028 bis 2029.

Zwei Dinge sind bereits real und unabhängig von diesen Terminen: das EU-Registerportal für Produktpässe ist seit dem 19. Juli 2026 für Registrierungen geöffnet, und die Datenarbeit selbst ist in allen drei Regelwerken weitgehend dieselbe. Wer Materialzusammensetzung, Rezyklatanteile, CO₂-Fußabdruck und Lieferantennachweise einmal sauber strukturiert erfasst, bedient damit den Batteriepass ebenso wie den späteren ESPR-Pass.

Praktische Reihenfolge: Wenn Sie Batterien herstellen oder importieren, ist der 18. Februar 2027 nah und verbindlich — hier zählt jeder Monat, weil ein erheblicher Teil der Daten bei Ihren Lieferanten liegt und beschafft werden muss. Wenn Sie Verpackungen in Verkehr bringen, gelten die PPWR-Pflichten bereits. Wenn Ihr Produkt in eine ESPR-Gruppe fällt, ist der richtige Schritt heute nicht Warten, sondern Datenbereitschaft.

Häufige Fragen

Gilt der digitale Produktpass ab 2027 für alle Produkte?
Nein. 2027 ist das Jahr der Batteriepass-Pflicht (18. Februar 2027) und betrifft EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh. Für alle anderen Produktgruppen entsteht die Pflicht erst durch einen delegierten Rechtsakt unter der ESPR, und für die meisten Gruppen ist ein solcher Rechtsakt noch nicht erlassen.
Ab wann brauche ich einen Batteriepass?
Ab dem 18. Februar 2027, ohne Übergangsfrist, für alle EV-Batterien, alle LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds — ohne Kapazitätsschwelle) und Industriebatterien über 2 kWh. Tragbare Gerätebatterien sind ausgenommen. Die Pflicht trifft denjenigen, der die Batterie in Verkehr bringt, also auch den Importeur eines fertigen Produkts mit eingebauter Batterie.
Ab wann gilt die PPWR-Kennzeichnungspflicht mit QR-Code?
Das steht noch nicht fest. Artikel 12 und Anhang VII greifen am 12. August 2028 oder 24 Monate nach dem jeweiligen Durchführungsrechtsakt — je nachdem, was später eintritt. Diese Rechtsakte waren bis Mitte Juli 2026 nicht erlassen, die Frist hat also noch nicht zu laufen begonnen. Die übrigen PPWR-Pflichten gelten dagegen bereits seit dem 12. August 2026.
Wie viel Zeit bleibt nach einem delegierten Rechtsakt?
In der Regel etwa 18 Monate zwischen Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts und dem Greifen der Unternehmenspflichten. Diese Nachlaufzeit ist knapper, als sie klingt: der aufwendige Teil ist nicht die Software, sondern das Beschaffen von Daten aus der Lieferkette, was in der Praxis Monate dauert.

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