Die Rechtstexte beschreiben den digitalen Produktpass bewusst technologieoffen: ein Datenträger auf dem Produkt, ein maschinenlesbarer Datensatz dahinter, gestufte Zugriffsrechte, dauerhafte Verfügbarkeit. Was das im Detail bedeutet, steht nicht in der Verordnung, sondern in den begleitenden Normen — und für Batterien ist die maßgebliche Norm eine deutsche. Diese Seite fasst zusammen, was tatsächlich verlangt wird.
Zuletzt aktualisiert:
Unabhängig davon, ob der Pass aus der Batterieverordnung oder später aus einem ESPR-Rechtsakt stammt, wiederholen sich vier Grundanforderungen:
Besonders die letzte Anforderung wird unterschätzt. Fünfzehn Jahre sind länger als die Lebensdauer der meisten Softwareverträge und länger, als viele Anbieter existieren. Verlangt ist deshalb nicht nur ein laufender Dienst, sondern eine belastbare Vorsorge: exportierbare Daten in einem offenen Format, eine dokumentierte Übergabe an einen Dritten und Auflösbarkeit der Produkt-URL auch dann, wenn der ursprüngliche Betreiber nicht mehr am Markt ist. Wer einen Anbieter auswählt, sollte sich diesen Punkt schriftlich geben lassen — er ist der einzige, den man später nicht mehr nachbessern kann.
Artikel 77 und Anhang XIII der Batterieverordnung benennen die Datenkategorien, aber nicht die einzelnen Felder. Diese Lücke schließt DIN DKE SPEC 99100:2025 — eine deutsche Spezifikation, die in der Umsetzung als Referenz für den Feldkatalog dient.
In der Abgleichung gegen Anhang XIII ergeben sich daraus rund 110 Attribute, von denen 94 ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend sind. Die Zugriffsstufen sind je Attribut festgelegt: 82 Attribute sind öffentlich, 26 nur für Akteure mit berechtigtem Interesse — etwa Recycler und Reparaturbetriebe — und 2 ausschließlich für notifizierte Stellen und Marktüberwachungsbehörden.
Die Felder verteilen sich sehr ungleich, was für die Projektplanung wichtiger ist als die Gesamtzahl: Leistung und dynamische Nutzungsdaten bilden den größten Block, wobei sich die dynamischen Werte zum Markteintritt naturgemäß gar nicht befüllen lassen. Rezyklatanteile sind kein einzelner Prozentwert, sondern vier Metalle mit getrennten Prä- und Post-Consumer-Anteilen. Die vollständige Feldliste mit Datentypen und Zugriffsstufen stellen wir frei zur Verfügung.
Der technische Teil ist selten das Problem. Datenträger erzeugen, Datensatz strukturieren, Zugriffsstufen abbilden — das ist Standardarbeit. Der aufwendige Teil ist die Herkunft der Daten.
Ein erheblicher Anteil der verpflichtenden Angaben entsteht nicht im eigenen Haus, sondern mehrere Stufen weiter oben in der Lieferkette: der CO₂-Fußabdruck nach vorgegebener Methodik, die Rezyklatanteile je Metall, die Nachweise zur Lieferkettensorgfalt, Angaben zur Materialzusammensetzung. Wer diese Felder zum ersten Mal anfragt, stellt regelmäßig fest, dass der Zellhersteller sie in dieser Form nicht vorliegen hat — und dass Rückläufe Wochen bis Monate brauchen.
Praktische Konsequenz: Die Frist am 18. Februar 2027 ist keine Softwarefrist, sondern eine Beschaffungsfrist. Sinnvoll ist, früh zu erheben, welche Felder man selbst besitzt und welche nicht — und die Lieferantenanfragen entsprechend vorzuziehen.
Was dabei hilft, ist eine unangenehme, aber nützliche Reihenfolge: zuerst die Felder anfragen, die erfahrungsgemäß am längsten brauchen, nicht die, die am leichtesten zu bekommen sind. Der CO₂-Fußabdruck steht dabei fast immer an erster Stelle, weil er eine Berechnung nach vorgegebener Methodik voraussetzt und nicht bloß eine Auskunft. Rezyklatanteile folgen, weil sie je Metall und getrennt nach Prä- und Post-Consumer-Anteil ausgewiesen werden müssen — eine Aufschlüsselung, die viele Zulieferer erst herstellen müssen. Angaben zu Identität, Konformität und Materialien liegen dagegen meist im eigenen Haus und lassen sich jederzeit nachziehen.
Ebenfalls hilfreich: Anfragen feldgenau stellen statt als offene Bitte um Unterlagen. Eine konkrete Liste mit Feldschlüssel, Einheit und Zugriffsstufe wird deutlich häufiger beantwortet als die Aufforderung, „die Nachhaltigkeitsdaten" zu schicken.
Drei Verwechslungen kosten regelmäßig Zeit:
Ergänzend gilt seit dem 19. Juli 2026: das EU-Registerportal für Produktpässe ist für Registrierungen geöffnet. Der Registereintrag ist Teil der Pflicht, nicht ein optionaler Zusatz.
Machen Sie den 2-Minuten-Readiness-Check, sehen Sie die interaktive 10-Minuten-Tour oder laden Sie den Compliance-Leitfaden 2026 herunter. Ohne Konto.