Die kurze Antwort: Ja — aber nicht für alle Produkte gleichzeitig. Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist seit Juli 2024 in Kraft und macht den digitalen Produktpass zum Standardinstrument. Wann die Pflicht für Ihr Produkt konkret greift, bestimmt der jeweilige delegierte Rechtsakt für Ihre Produktgruppe. Eine Ausnahme gibt es schon heute nicht mehr in der Schwebe: Der Batteriepass ist ab dem 18. Februar 2027 verbindlich — die erste harte Frist.
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Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) selbst verpflichtet noch niemanden zu einem Pass. Sie ist der Rahmen — die konkreten Pflichten entstehen produktgruppenweise durch delegierte Rechtsakte, die Datenumfang, Format und Fristen festlegen. Der erste Arbeitsplan (April 2025) priorisiert Textilien, Möbel einschließlich Matratzen und Reifen sowie als Zwischenprodukte Eisen und Stahl und Aluminium.
Der erste delegierte Rechtsakt wird für etwa 2026 erwartet (Eisen und Stahl); Textilien folgen voraussichtlich 2027. Nach Inkrafttreten eines Rechtsakts haben Unternehmen in der Regel rund 18 Monate, bis die Pflichten greifen. Es gibt also kein einzelnes „DPP-Startdatum“ — sondern einen Fahrplan je Produktgruppe.
Unabhängig von der ESPR läuft die Batterieverordnung (EU) 2023/1542: Ab dem 18. Februar 2027 brauchen alle Traktionsbatterien (EV), alle LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter — ohne Kapazitätsschwelle) und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass. Das gilt auch für Batterien, die in importierte Endprodukte eingebaut sind — verantwortlich ist dann der Importeur des Endprodukts.
Der Batteriepass ist damit der Präzedenzfall: Er zeigt, wie DPP-Pflichten in der Praxis aussehen — strukturierter Datensatz, QR-Code am Produkt, laufende Datenpflege — und er hat als erster ein festes Datum.
Eine Pauschal-Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen gibt es nicht. Wer ein erfasstes Produkt in der EU in Verkehr bringt, trägt die Passpflicht — unabhängig von der Unternehmensgröße. Die delegierten Rechtsakte können Erleichterungen bei der Umsetzung vorsehen, aber die Pflicht selbst hängt am Produkt, nicht an der Firmengröße.
Auch die Rolle entscheidet nicht über ein „Entkommen“: Hersteller in der EU tragen die Pflicht direkt; bei Importware geht sie auf den EU-Importeur über. Delegieren lässt sich die Datenarbeit, nicht die rechtliche Verantwortung.
Sobald die Passpflicht für eine Produktgruppe greift, hat das unmittelbare Folgen:
Die praktische Konsequenz: Wer Ware mit langen Vorlaufzeiten bestellt, muss deutlich vor dem Stichtag konform sein. Ein kostenloser Readiness-Check zeigt in wenigen Minuten, wo Sie stehen — und PassPer baut den Pass aus Ihren vorhandenen Dokumenten auf, mit QR-Code, eIDAS-Siegel und Registermeldung.
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