Auf diese Frage gibt es eine ungewöhnlich klare Antwort: ab dem 18. Februar 2027. Anders als beim digitalen Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung, der sich Produktgruppe für Produktgruppe entfaltet, nennt die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Artikel 77 ein festes Datum. Ab diesem Tag dürfen erfasste Batterien nur noch mit konformem Pass in der EU in Verkehr gebracht werden. Entscheidend ist deshalb nicht das Ob, sondern die Frage, welche Ihrer Produkte darunterfallen.
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Rechtsgrundlage ist Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Der Stichtag ist kein Zielwert und keine Übergangsempfehlung, sondern eine Marktzugangsbedingung: Ohne konformen, per QR-Code abrufbaren Batteriepass darf eine erfasste Batterie ab diesem Tag nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Damit setzt der Batteriepass die erste harte Frist im gesamten DPP-Umfeld. Der digitale Produktpass nach der ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) kennt kein solches einheitliches Datum — dort entstehen die Pflichten erst nacheinander über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Wer beides im Blick behalten muss, plant sinnvollerweise entlang des Batterietermins, weil er zuerst greift.
Die Passpflicht erfasst ab dem Stichtag drei Kategorien:
Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, für E-Bike-Akkus gebe es eine Untergrenze analog zu den 2 kWh bei Industriebatterien. Die gibt es nicht. LMT-Batterien sind vollständig erfasst.
Gewöhnliche Gerätebatterien — die Akkus in Laptops, Smartphones, Elektrowerkzeugen und ähnlichen tragbaren Geräten — brauchen keinen Batteriepass. Für sie gelten Kennzeichnungs-, Sammel- und Rücknahmepflichten der Batterieverordnung, aber die Passpflicht nach Artikel 77 greift für diese Kategorie nicht.
Umgekehrt gilt eine Regel, die viele Unternehmen unterschätzt: Die Verordnung gilt nach Artikel 1 ausdrücklich auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind. Wer ein fertiges Produkt mit erfasster Batterie in die EU einführt, bringt damit die Batterie in Verkehr. Verantwortlicher Wirtschaftsakteur ist dann der EU-Importeur des Endprodukts — nicht die Fabrik im Herstellungsland. Betroffen sind also auch Unternehmen, die sich selbst nie als Batterieimporteur beschrieben hätten: E-Bike-Marken, Maschinen- und Fahrzeugimporteure, Handelsmarken und Private-Label-Anbieter.
Der Stichtag wirkt weit entfernt, ist es aber nicht. Ware für die Saison 2027 verlässt die Werke typischerweise bereits im Herbst 2026, und Lieferantendaten aus Übersee brauchen erfahrungsgemäß mehrere Runden. Ein realistischer Rückwärtsplan sieht so aus:
Genau diese Fleißarbeit nimmt Ihnen PassPer ab: Unsere KI extrahiert die Datenpunkte aus Ihren vorhandenen Dokumenten, ein Mensch prüft das Ergebnis, und der fertige Batteriepass kommt mit GS1-Digital-Link-QR, qualifiziertem eIDAS-Siegel und EU-souveränem Hosting. Wo Sie heute stehen, zeigt Ihnen der kostenlose Readiness-Check in zwei Minuten.
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