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Grundlagen

EU-Batterieverordnung — was sie verlangt, und ab wann

Die Batterieverordnung ist die umfassendste Regelung, die es für Batterien in der EU je gab: Sie betrifft nicht nur Sammlung und Recycling, sondern den gesamten Lebensweg — von der Rohstoffgewinnung über CO₂-Fußabdruck und Rezyklatanteile bis zur zweiten Nutzung. Der Batteriepass ist nur eine Säule davon, allerdings die mit dem härtesten Datum. Hier steht, was gilt, seit wann, und welche Frist für Ihre Batterien zählt.

Zuletzt aktualisiert:

In einem Satz: Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 und hat die alte Batterierichtlinie vollständig ersetzt; der Batteriepass nach Artikel 77 wird am 18. Februar 2027 verpflichtend — für alle Elektrofahrzeug- und LV-Batterien sowie Industriebatterien über 2 kWh.

Was die Batterieverordnung ist — und was sie ersetzt hat

Die EU-Batterieverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2023/1542, ist am 17. August 2023 in Kraft getreten; die meisten ihrer Vorschriften gelten seit dem 18. Februar 2024. Sie hat die frühere Batterierichtlinie 2006/66/EG abgelöst, die am 18. August 2025 endgültig aufgehoben wurde. Wer in seiner Compliance-Dokumentation noch die Richtlinie zitiert, beruft sich auf Recht, das nicht mehr existiert.

Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist kein Formalie: Eine Richtlinie musste in 27 nationale Gesetze umgesetzt werden und erzeugte 27 leicht unterschiedliche Regime. Eine Verordnung gilt unmittelbar und identisch in der gesamten EU.

Die Fristen, die zählen

Vier Daten tragen den gesamten Übergang. Nur das letzte liegt noch vor uns:

DatumWas passiert
17. August 2023Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft
18. Februar 2024Die meisten Vorschriften der Verordnung gelten
18. August 2025Richtlinie 2006/66/EG vollständig aufgehoben — die Verordnung ist alleinige Grundlage

Die fünf Batteriekategorien

Die Verordnung ordnet jede Batterie einer von fünf Kategorien zu, und die Pflichten unterscheiden sich danach erheblich:

KategorieWas darunter fälltBatteriepass ab 18.2.2027CO₂-Fußabdruck
GerätebatterienZellen und Packs in Telefonen, Laptops, Werkzeugen, HaushaltsgerätenNein — außerhalb des AnwendungsbereichsNein
Starterbatterien (SLI)Starten, Beleuchtung, Zündung — typischerweise die 12-V-Batterie im FahrzeugNein — außerhalb des AnwendungsbereichsNein

Die Einordnung entscheidet alles Weitere. Wer eine E-Bike-Batterie in Verkehr bringt, hat ein festes Datum; wer Gerätebatterien vertreibt, unterliegt Kennzeichnungs-, Sammel- und Entnehmbarkeitsregeln, aber keiner Passpflicht.

Was die Verordnung außer dem Pass verlangt

Der Batteriepass bekommt die Aufmerksamkeit, sitzt aber auf einem Stapel weiterer Pflichten:

Batterien in Produkten — der Punkt, der Importeure überrascht

Entscheidend und oft übersehen: Die Verordnung gilt nach Artikel 1 nicht nur für einzeln in Verkehr gebrachte Batterien, sondern ausdrücklich auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind. Wer ein fertiges Produkt in die EU einführt, bringt damit auch die enthaltene Batterie in Verkehr — und trägt deren Pflichten.

Praktisch heißt das: Ein Importeur von E-Bikes, Maschinen oder Fahrzeugen ist für den Batteriepass der verbauten Batterie verantwortlich, auch wenn er selbst keine Batterien handelt. Die Daten liegen beim Hersteller; die Rechtspflicht liegt beim Inverkehrbringer. Mehr dazu unter Batteriepass als Importeur.

Häufige Fragen

Was ist die EU-Batterieverordnung?
Die EU-Batterieverordnung ist die Verordnung (EU) 2023/1542. Sie regelt Batterien über ihren gesamten Lebensweg — Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Sorgfaltspflichten, Kennzeichnung, Sammlung und Recycling — und führt für bestimmte Batterien den digitalen Batteriepass ein.
Seit wann gilt die Batterieverordnung?
Sie ist am 17. August 2023 in Kraft getreten; die meisten Vorschriften gelten seit dem 18. Februar 2024. Der Batteriepass nach Artikel 77 kommt später hinzu: am 18. Februar 2027.
Gilt die alte Batterierichtlinie noch?
Nein. Richtlinie 2006/66/EG wurde am 18. August 2025 vollständig aufgehoben. Seitdem ist die Verordnung die alleinige Grundlage. Dokumentation, die noch die Richtlinie zitiert, sollte aktualisiert werden.
Für welche Batterien gilt die Passpflicht?
Ab dem 18. Februar 2027 für alle Elektrofahrzeugbatterien, alle LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel — E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds, ohne Kapazitätsschwelle — und Industriebatterien über 2 kWh. Gerätebatterien und Starterbatterien sind von der Passpflicht ausgenommen.
Wir importieren Produkte mit eingebauten Batterien — betrifft uns das?
Ja. Nach Artikel 1 gilt die Verordnung auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind. Wer das fertige Produkt in der EU in Verkehr bringt, bringt auch die Batterie in Verkehr und trägt die entsprechenden Pflichten — einschließlich des Batteriepasses, wenn die Batterie in den Anwendungsbereich fällt.

Weiterführend

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