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Einordnung

Batteriepass vs. digitaler Produktpass: der Unterschied

Beide Begriffe kursieren oft synonym — zu Unrecht. Der Batteriepass und der digitale Produktpass (Digital Product Passport) verfolgen dieselbe Idee, beruhen aber auf zwei verschiedenen Rechtsakten mit unterschiedlichem Geltungsbereich und völlig unterschiedlichen Zeitplänen. Wer das verwechselt, plant entweder zu spät (Batterie) oder investiert zu früh in eine Produktgruppe, für die noch gar keine Pflicht existiert. Dieser Beitrag ordnet beide sauber ein.

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Kurz gesagt: Der Batteriepass folgt der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und gilt mit festem Stichtag ab dem 18. Februar 2027; der digitale Produktpass folgt der ESPR (EU) 2024/1781 und greift gestaffelt pro Produktgruppe über delegierte Rechtsakte — ohne einheitliches Startdatum.

Zwei Rechtsakte, nicht zwei Namen für dieselbe Sache

Der Batteriepass steht in Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Er ist sektorspezifisch: Er betrifft ausschließlich Batterien und ist an ein festes Datum gebunden, den 18. Februar 2027.

Der digitale Produktpass steht in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit Juli 2024. Sie ist ein Rahmenrechtsakt: Sie schafft das Instrument, legt aber selbst keine Produktpflichten fest. Diese entstehen erst, wenn die Kommission für eine Produktgruppe einen delegierten Rechtsakt erlässt.

Die praktische Konsequenz: Für Batterien wissen Sie heute exakt, wann Sie liefern müssen. Für die meisten anderen Produkte kennen Sie das Datum noch nicht — nur die Reihenfolge.

Zeitpläne im direkten Vergleich

Steht Ihre Produktgruppe nicht im ersten Arbeitsplan — etwa Reinigungsmittel, Farben oder Schmierstoffe —, besteht heute keine datierte Pflicht. Sinnvoll ist dann Datenbereitschaft, keine Umsetzung ins Blaue hinein.

Wo sich die Inhalte überschneiden

Technisch und inhaltlich sind sich beide Pässe deutlich näher als rechtlich. Beide arbeiten mit denselben Datenfamilien: Produktidentität, Materialzusammensetzung und Herkunft, CO2-Fußabdruck, Konformitätsnachweise, Kreislauffähigkeit. Beide werden über einen Datenträger am Produkt zugänglich gemacht — in der Praxis ein QR- oder Data-Matrix-Code nach dem GS1-Digital-Link-Standard. Beide müssen über die regulierte Lebensdauer des Produkts abrufbar bleiben, je nach Produktgruppe bis zu 15 Jahre, samt Absicherung für den Ausfall des Anbieters.

Der Batteriepass geht in der Tiefe weiter: Er verlangt rund 110 und mehr Datenpunkte, darunter Chemie, Zyklenfestigkeit, Zustandsdaten und Angaben zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Als Leitfaden für die Umsetzung hat sich die DIN DKE SPEC 99100 etabliert. Und noch eine Klarstellung, die für beide gilt: Die CE-Kennzeichnung bleibt das Konformitätszeichen, der Pass ist der zugehörige Datensatz. Keines ersetzt das andere.

Was gilt für wen — und warum eine Plattform beides können sollte

Verantwortlich ist in beiden Regimen der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt: bei EU-Fertigung der Hersteller, bei Importware der EU-Importeur. Drei typische Konstellationen:

Deshalb lohnt es sich, beide Regime auf einer Plattform zu führen statt in getrennten Projekten: Identitätsdaten, Lieferantendokumente, Materialangaben und Konformitätsnachweise werden nur einmal erhoben und dann in das jeweils geforderte Format überführt. PassPer deckt beide Pfade ab — mit KI-Extraktion aus vorhandenen Dokumenten, menschlicher Prüfung, GS1-Digital-Link-QR, qualifiziertem eIDAS-Siegel, EU-Registermeldung und EU-souveränem Hosting.

Häufige Fragen

Ist der Batteriepass ein digitaler Produktpass?
Inhaltlich ja, rechtlich nein. Der Batteriepass ist ein Produktpass im weiteren Sinne, beruht aber auf der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und nicht auf der ESPR. Er ist damit der erste verbindliche Pass dieser Art in der EU.
Warum hat der digitale Produktpass kein festes Startdatum?
Weil die ESPR ein Rahmenrechtsakt ist. Sie schafft das Instrument, die konkreten Anforderungen und Fristen legt die Kommission je Produktgruppe in delegierten Rechtsakten fest. Deshalb gibt es kein einheitliches Go-live, sondern eine Abfolge über mehrere Jahre.
Wir haben beides — Batterien und ESPR-relevante Produkte. Zwei Systeme nötig?
Nicht zwingend. Die Datenfamilien überschneiden sich stark, und beide Pässe nutzen dieselbe Trägertechnik über GS1 Digital Link. Sinnvoll ist eine gemeinsame Datenbasis, aus der beide Passformate erzeugt werden — sonst pflegen Sie dieselben Lieferantenangaben doppelt.
Welcher der beiden Pässe kommt für uns zuerst?
Wenn eine erfasste Batterie im Spiel ist, fast immer der Batteriepass: Sein Stichtag 18. Februar 2027 steht bereits fest, während die meisten ESPR-Pflichten erst nach dem jeweiligen delegierten Rechtsakt und einer Übergangszeit von in der Regel rund 18 Monaten greifen.
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