Beide Begriffe kursieren oft synonym — zu Unrecht. Der Batteriepass und der digitale Produktpass (Digital Product Passport) verfolgen dieselbe Idee, beruhen aber auf zwei verschiedenen Rechtsakten mit unterschiedlichem Geltungsbereich und völlig unterschiedlichen Zeitplänen. Wer das verwechselt, plant entweder zu spät (Batterie) oder investiert zu früh in eine Produktgruppe, für die noch gar keine Pflicht existiert. Dieser Beitrag ordnet beide sauber ein.
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Der Batteriepass steht in Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Er ist sektorspezifisch: Er betrifft ausschließlich Batterien und ist an ein festes Datum gebunden, den 18. Februar 2027.
Der digitale Produktpass steht in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit Juli 2024. Sie ist ein Rahmenrechtsakt: Sie schafft das Instrument, legt aber selbst keine Produktpflichten fest. Diese entstehen erst, wenn die Kommission für eine Produktgruppe einen delegierten Rechtsakt erlässt.
Die praktische Konsequenz: Für Batterien wissen Sie heute exakt, wann Sie liefern müssen. Für die meisten anderen Produkte kennen Sie das Datum noch nicht — nur die Reihenfolge.
Steht Ihre Produktgruppe nicht im ersten Arbeitsplan — etwa Reinigungsmittel, Farben oder Schmierstoffe —, besteht heute keine datierte Pflicht. Sinnvoll ist dann Datenbereitschaft, keine Umsetzung ins Blaue hinein.
Technisch und inhaltlich sind sich beide Pässe deutlich näher als rechtlich. Beide arbeiten mit denselben Datenfamilien: Produktidentität, Materialzusammensetzung und Herkunft, CO2-Fußabdruck, Konformitätsnachweise, Kreislauffähigkeit. Beide werden über einen Datenträger am Produkt zugänglich gemacht — in der Praxis ein QR- oder Data-Matrix-Code nach dem GS1-Digital-Link-Standard. Beide müssen über die regulierte Lebensdauer des Produkts abrufbar bleiben, je nach Produktgruppe bis zu 15 Jahre, samt Absicherung für den Ausfall des Anbieters.
Der Batteriepass geht in der Tiefe weiter: Er verlangt rund 110 und mehr Datenpunkte, darunter Chemie, Zyklenfestigkeit, Zustandsdaten und Angaben zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Als Leitfaden für die Umsetzung hat sich die DIN DKE SPEC 99100 etabliert. Und noch eine Klarstellung, die für beide gilt: Die CE-Kennzeichnung bleibt das Konformitätszeichen, der Pass ist der zugehörige Datensatz. Keines ersetzt das andere.
Verantwortlich ist in beiden Regimen der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt: bei EU-Fertigung der Hersteller, bei Importware der EU-Importeur. Drei typische Konstellationen:
Deshalb lohnt es sich, beide Regime auf einer Plattform zu führen statt in getrennten Projekten: Identitätsdaten, Lieferantendokumente, Materialangaben und Konformitätsnachweise werden nur einmal erhoben und dann in das jeweils geforderte Format überführt. PassPer deckt beide Pfade ab — mit KI-Extraktion aus vorhandenen Dokumenten, menschlicher Prüfung, GS1-Digital-Link-QR, qualifiziertem eIDAS-Siegel, EU-Registermeldung und EU-souveränem Hosting.
Count down to 18 February 2027 and work backwards to when each step has to start for your SKU count.
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